COVID-19 und der SV Wielenbach
Auf dieser Seite haben wir alle Informationen zu COVID-19 und der Ausübung von Sport im SV Wielenbach zusammengetragen.
Die aktuelle 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) ist bis einschließlich 30.04.2022 gültig.
Diese ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_16
Welcher Sport ist aktuell erlaubt?
Die eigene aktive sportliche Betätigung ist sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich. Diese Maßgabe gilt über alle Sportarten hinweg. Körperkontakt ist bzw. Kontaktsportarten sind ebenfalls weiterhin vollumfänglich erlaubt!
Allgemeine Verhaltensempfehlungen aus der 16. BayIfSMV
- 1,5 m Mindestabstand, wo immer es möglich ist
- Ausreichende Handhygiene
- Tragen einer Maske (mindestens medizinische Gesichtsmaske) in Innenräumen
- Ausreichende Belüftung in Innenräumen
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und Vermeidung unnötiger Kontakte, besonders in Betrieben, in Einrichtungen und bei Veranstaltungen mit Publikumsverkehr.
Quelle: BLSV Handlungsempfehlungen 05.04.2022
Downloads
Weitere hilfreiche Informationen
Landratsamt Weilheim-Schongau (Kreisverwaltungsbehörde) – Infos und Regelungen: https://www.weilheim-schongau.de
Testmöglichkeiten: https://www.weilheim-schongau.de/corona/testmoeglichkeiten/
Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Infos und Regelungen: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Bay. Innenministerium: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de
Bürgerbeauftragter Bayern – Coronaregeln im Überblick: https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona/